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Wir bieten Ihnen zu allen Jahreszeiten Tagestripps nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Niedersachsen an: durch malerische Landschaften, in historisch bedeutsame Orte, zu sehenswerten Ausstellungen, zu Musikfestspielen im Sommer, zu Weihnachtsmärkten im Winter uvm.


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Mehrtägige spannende Kulturreisen innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland mit verschiedenen Veranstaltungsschwerpunkten: Auf den Spuren bedeutender Literaten, Komponisten oder Maler, Fahrten zu Musikfestspielen, zu sehenswerten kunsthistorischen Stätten, durch beeindurckende Naturlandschaften uvm.


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Buchungshinweise:
Bei allen Veranstaltungen werden Sie durch ehrenamtliche Mitarbeiter von inkultur begleitet.
Änderungen sind stets vorbehalten.


Titel
Datum
Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde

Musikalisches Highlight: Bayreuth Baroque Festival


Bayreuth ist keineswegs nur mit den Wagnerfestspielen zu verbinden. Seit 2020 macht ihnen ein kleines, feines Festival sehr erfolgreich Konkurrenz. Tickets sind schwer zu bekommen - wir haben es geschafft! Dazu bieten die Stadt und ihre Umgebung Kultur in Hülle und Fülle.

05.09.2026 - 13.09.2026
Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde
05.09.2026 - 13.09.2026

Musikalisches Highlight: Bayreuth Baroque Festival


Bayreuth ist keineswegs nur mit den Wagnerfestspielen zu verbinden. Seit 2020 macht ihnen ein kleines, feines Festival sehr erfolgreich Konkurrenz. Tickets sind schwer zu bekommen - wir haben es geschafft! Dazu bieten die Stadt und ihre Umgebung Kultur in Hülle und Fülle.

Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde
Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde

Musikalisches Highlight: Bayreuth Baroque Festival



Mitglieder: DZ p. P. 2159,00 €, EZ p. P. 2299,00 €

 

Nichtmitglieder: DZ p. P. 2204,00 €, EZ p. P. 2344,00 € 

05.09.2026 - 13.09.2026










Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde
Markgräfliches Opernhaus © Loic Lagarde

Musikalisches Highlight: Bayreuth Baroque Festival


05.09.2026 - 13.09.2026



Mitglieder: DZ p. P. 2159,00 €, EZ p. P. 2299,00 €

 

Nichtmitglieder: DZ p. P. 2204,00 €, EZ p. P. 2344,00 € 



Samstag, 05.09.2026, 1. Tag: Auf direktem Wege – natürlich mit genügend Pausen – erreichen wir Bayreuth, wo uns unser schönes, modernes und komfortables 4*- Arvena Kongress Hotel zum Abendessen erwartet. Nicht nur für seine vielen Annehmlichkeiten ist das Hotel bekannt, auch das hauseigene Restaurant hat einen sehr guten Ruf. Die Hotelbar lädt am Abend zum gemütlichen Tagesausklang ein.

 

Sonntag, 06.09.2026, 2. Tag: Nach einer entspannten Nacht widmen wir uns heute zuerst dem herrlichen Felsengarten „Sanspareil“. Diese Gegend um die mittelalterliche Burg Zwernitz zwischen Bayreuth und Bamberg diente seit frühen Zeiten der markgräflichen Jagd. Doch erst 1744 entstand der Plan, an diesem abgelegenen Platz so etwas wie einen Wundergarten anzulegen. Eingebettet in die natürliche Umgebung entstand hier eine großartige Gartenanlage mit verschiedenen Bauwerken. Nicht mehr alle sind erhalten, aber Ruinentheater und Morgenländischer Bau haben die Zeiten überdauert. Gleiches gilt natürlich für den Garten. Nach einem frühen Abendessen erwartet uns dann ab 18 Uhr der musikalische Höhepunkt im Rahmen des Bayreuth Baroque Festivals.  

 

Das Festival: Der künstlerische Leiter des Bayreuth Baroque Festivals, der Star-Countertenor Max Emanuel Cencic, hat sich neben seiner erfolgreichen Sängerkarriere nicht nur als als Regisseur von Barockopern einen Namen gemacht, sondern auch als Entdecker barocker Raritäten. Gerade das macht dieses Festival zu etwas ganz Besonderem. Viele Werke der zahlreichen und zu Lebzeiten sehr erfolgreichen Komponisten des Barock werden heutzutage kaum oder gar nicht aufgeführt. Max Emanuel Cencic hat das erfolgreich geändert, jedes Jahr bringt er einen neuen Fund auf die Bühne. Bühnenbilder und Kostüme kann man nur spektakulär nennen, gleiches gilt für die fantasievollen Inszenierungen.

Das Opernhaus: Als Spielort hat er sich das Markgräfliche Opernhaus (UNESCO-Weltkulturerbe) in Bayreuth erkoren, das einst die musik- und theaterbegeisterte Markgräfin Wilhelmine von Brandenburg-Bayreuth, Schwester Friedrichs des Großen, initiiert hat. Nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten erstrahlt das Opernhaus seit einigen Jahren wieder in barocker Üppigkeit, einfach umwerfend!

Die Oper: In diesem Jahr wird Georg Friedrich Händels äußerst selten gespielten Oper „Floridante“ gegeben. Die Titelrolle wird Cencic selbst singen, dazu können wir uns unter anderem auf den großartigen Sopranisten Bruno de Sá freuen. Die Handlungen von Barockopern sind meist etwas kompliziert und voller Verwicklungen, worum geht es also? Elmira, Ziehtochter des persischen Statthalters Oronte, und der Feldherr Floridante lieben sich. Oronte hatte den beiden seinen Segen zugesagt, doch plötzlich begehrt er Elmira nun selbst zur Frau. Und es gibt weitere Schwierigkeiten. Die Verlobung von Rossane, Orontes leiblicher Tochter, und Timante, dem Prinzen von Tyros, wird aus politischen Gründen unmöglich. Da verkleidet sich Timante kurzerhand als Sklave und schleicht sich heimlich an den persischen Hof. Gemeinsam versuchen die bedrohten Liebespaare nun, Oronte zu stürzen und sich ihr Glück zu erkämpfen. Es ist also ordentlich was los… 

 

Montag, 07.09.2026, 3. Tag: Heute nun widmen wir uns der Stadt Bayreuth. Mit einer Führung per Bus und zu Fuß erkunden wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und gewinnen so einen guten Überblick. Nach etwas Freizeit über Mittag finden wir uns nachmittags in der berühmten Klaviermanufaktur Steingraeber & Söhne zu einer geführten Besichtigung ein. Das 1852 gegründete Familienunternehmen ist seit 1871 in Bayreuth ansässig und wird in siebter Generation geführt.

 

Dienstag, 08.09.2026, 4. Tag: Südöstlich von Bayreuth liegen Kloster mit Stiftskirche und Klosterdorf Speinshart, die wir heute besichtigen. Die beeindruckende und große Klosteranlage blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. Der heutige Bau stammt aus der Zeit des Barock. Nachdem wir uns bei einem schönen Mittagessen im Gasthof des Klosters gestärkt haben, kehren wir zurück nach Bayreuth. Hier begeben wir uns am Nachmittag auf die Spuren des Schriftstellers und Dichters Jean Paul (eigentlich Johann Paul Friedrich Richter) und besichtigen das nach ihm benannte Museum. Entdecken Sie diesen wortgewaltigen Künstler im Übergang zwischen Klassik und Romantik, den Naturliebhaber, den Menschenfreund. Zum Abendessen sind wir zurück im Hotel.

 

Mittwoch, 09.09.2026, 5. Tag: Nachdem wir bereits eine Aufführung im Markgräflichen Opernhaus genießen konnten, steht heute ein geführter Besichtigungsrundgang mit Einblicken „backstage“ durch das Haus an. Weiter geht es zur Besichtigung des Neuen Schlosses und des Hofgartens, bei dessen Gestaltung die kunstsinnige Markgräfin Wilhelmine großen Einfluss nahm. Nach etwas Freizeit über Mittag wird es ganz prächtig: Wir besuchen die Eremitage. Ursprünglich ein Waldgehege für die fürstliche Jagd, schenkte Markgraf Friedrich das Gelände rund um die Eremitage 1735 seiner Ehefrau Wilhelmine zum Geburtstag und noch im selben Jahr begann sie, das Ganze im großen Stil umzugestalten. Das Alte Schloss wurde zu einem Sommerschlösschen mit prunkvoller Innenausstattung erweitert. Besonderheiten sind das Japanische Kabinett, das Musikzimmer und das Chinesische Spiegelscherbenkabinett, in dem Wilhelmine ihre Memoiren schrieb. Zwischen 1743 und 1745 wurden verschiedene Architekturen und Brunnenanlagen, wie das Ruinentheater und die Untere Grotte, errichtet. Das Neue Schloss mit der Oberen Grotte wurde in den Jahren 1749 bis 1753 erbaut und durch eine märchenhafte Orangerie ergänzt. Unter den Gartenanlagen des 18. Jahrhunderts wird die Eremitage übrigens als Musterbeispiel bezeichnet. Zum Abschluss folgt noch die Besichtigung der Markgrafenkirche St. Johannis gleich nebenan. Im Hotel stärken wir uns dann bei einem kräftigen Abendessen.

 

Donnerstag, 10.09.2026, 6. Tag: Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nachdem Sie einen guten Überblick über Bayreuth gewonnen haben, besteht heute die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Oder einfach zu bummeln. Oder zu faulenzen…

 

Freitag, 11.09.2026, 7. Tag: Entspannt geht es weiter bei einem Ausflug durch die einzigartige Landschaft der Fränkischen Schweiz. Dabei kehren wir ein auf dem Kormann-Hof,  wo regionale Produkte zu köstlichen Leckereien verarbeitet werden, von Marmelade bis Likör. Nach einer genussvollen Erlebnisreise durch eine Streuobstwiese stärken wir uns bei einer deftigen Brotzeit. Dann geht es ins nahegelegene Gößweinstein. Hier erwartet uns eine Führung in der Wallfahrts-Basilika des großen Barockbaumeisters Balthasar Neumann mit ihrer höchst prächtigen Ausstattung. Nach einem kleinen Orgelkonzert werfen wir noch einen Blick in das Wallfahrtsmuseummit seinem speziellen Votivbrauchtum (u. a. lebensgroße menschliche Wachsfiguren), bevor es zurück geht zum Abendessen ins Hotel.

 

Samstag, 12.09.2026, 8. Tag: Was haben wir noch nicht gesehen in Bayreuth? Heute erwartet uns ein geführter Besichtigungsrundgang durch St. Georgen. Der barocke Stadtteil gehört seit 1811 zu Bayreuth, vorher war er eine eigene Stadt, natürlich auch mit einer Kirche, die wir ebenfalls besuchen werden. Es folgt die Besichtigung des Bayreuther Festspielhauses, denn so ganz wollen wir Richard Wagner natürlich auch nicht außen vor lassen. (Anmerkung: Sollte die Besichtigung des Festspielhauses nicht möglich sein, besuchen wir stattdessen die Villa Wahnfried). Nach der mittäglichen Freizeit steht  – last but not least – ein Rundgang durch das Gartenkunstmuseum Schloss Fantaisie an, der Sommerresidenz der Markgrafen,  unter dem Motto: „Gartengeschichte erleben und verstehen“, gefolgt vom Parkspaziergang zum Thema: „Die Fantaisie – Ein verkanntes Juwel“. Ähnlich wie die Eremitage hat auch der Schlosspark Fantaisie eine lange Geschichte. Der Garten spiegelt primär drei Stilphasen zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert wieder, Rokoko, Empfindsamkeit und Historismus. In der reizvollen und wunderbar restaurierten Anlage finden sich neben einem großen Springbrunnen mit Wasserspielen auch verwinkelte Ecken mit kleinen Gruften, Felsformationen und Skulpturen. Einfach erstaunlich. Schließlich kehren wir zum letzten Mal zum Abendessen in unser Hotel zurück.

 

Sonntag, 13.09.2026, 9. Tag: Nun heißt es leider Abschied nehmen vom sinnlich-barocken Lebensgefühl. Auf direktem Wege – mit Pausen – geht es zurück nach Hamburg.

 

Mindestteilnehmerzahl: 25.

Bitte beachten Sie den frühen Anmeldeschluss aufgrund großer Ticketnachfrage: letztmalig verlängert bis 22. April 2026.

 

 

Fahrt im exklusiven 5*-Bus, Sekt-Schlemmer-Frühstück am Anreisetag am Bus, 8x Übernachtung / Frühstück und 8x Abendessen als 3-Gang-Menue oder Dinnerbuffet im renommierten, stilvoll-eleganten 4*-Arvena Kongress Hotel in Bayreuth, geführter Besichtigungsrundgang Felsengarten Sanspareil, Eintrittskarte der PK 1 Oper „Floridante“ im Markgräflichen Opernhaus, große/r geführte/r Stadtrundfahrt /-rundgang Bayreuth, geführter Besichtigungsrundgang Klaviermanufaktur Steingraeber & Söhne, halbtägiger Ausflug Kloster und Klosterdorf Speinshart mit geführter Besichtigung und Mittagessen im Kloster-Gasthof Speinshart, geführter Besichtigungsrundgang Jean Paul Museum, geführter Besichtigungsrundgang Markgräfliches Opernhaus, geführter Besichtigungsrundgang Neues Schloss und Hofgarten, geführter Parkrundgang Eremitage mit geführter Besichtigung Pfarrkirche St. Johann, ganztägiger geführter Ausflug Fränkische Schweiz mit Einkehr auf dem Kormann-Hof mit Brotzeit, geführter Besichtigung in der Basilika Gößweinstein mit kleinem Orgelkonzert und kurzem Besichtigungsrundgang Wallfahrtsmuseum, geführter Besichtigungsrundgang Barock-Stadtviertel St. Georgen inklusive Stiftskirche, geführter Besichtigungsrundgang Bayreuther Festspielhaus (vorbehaltlich der Verfügbarkeit, alternativ: Villa Wahnfried), geführter Rundgang durch das Gartenkunstmuseum und Park Schloss Fantaisie, alle Eintritte, Insolvenzversicherung. Weitere Versicherungen können über Peters Reisen abgeschlossen werden.

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten
•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
18. Gerichtsstand
18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.
Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100
Sitz der Gesellschaft: Wasbek
Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331
Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH
Sitz: Wasbek HRB 6824 KI
Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

Niederlassungen:
Haart 36 c
24534 Neumünster
Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611
Adenauerallee 78
20097 Hamburg
Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



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