Tagesfahrten

Rund um Hamburg und in die benachbarten Bundesländer


Wir bieten Ihnen zu allen Jahreszeiten Tagestripps nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Niedersachsen an: durch malerische Landschaften, in historisch bedeutsame Orte, zu sehenswerten Ausstellungen, zu Musikfestspielen im Sommer, zu Weihnachtsmärkten im Winter uvm.


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Mehrtagesreisen

Mit inkultur ins In- und Ausland


Mehrtägige spannende Kulturreisen innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland mit verschiedenen Veranstaltungsschwerpunkten: Auf den Spuren bedeutender Literaten, Komponisten oder Maler, Fahrten zu Musikfestspielen, zu sehenswerten kunsthistorischen Stätten, durch beeindurckende Naturlandschaften uvm.


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Mehrtagesreisen

Buchungshinweise:
Bei allen Veranstaltungen werden Sie durch ehrenamtliche Mitarbeiter von inkultur begleitet.
Änderungen sind stets vorbehalten.


Titel
Datum
Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende

Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und mehr


Kulturelle Kostbarkeiten, gutes Essen und köstlicher Wein – so lässt sich der Frühsommer ganz wunderbar genießen.

08.05.2024 - 13.05.2024
Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende
08.05.2024 - 13.05.2024

Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und mehr


Kulturelle Kostbarkeiten, gutes Essen und köstlicher Wein – so lässt sich der Frühsommer ganz wunderbar genießen.

Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende
Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende

Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und mehr



Mitglieder:
DZ p. P. € 1.489/ EZ p. P. € 1669

Nichtmitglieder:
DZ p. P. € 1.519/ EZ p. P. € 1699

08.05.2024 - 13.05.2024










Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende
Heidelberger Schloss und alte Brücke © TMBW-Mende

Heidelberg, Schwetzingen, Speyer und mehr


08.05.2024 - 13.05.2024



Mitglieder:
DZ p. P. € 1.489/ EZ p. P. € 1669

Nichtmitglieder:
DZ p. P. € 1.519/ EZ p. P. € 1699



Mittwoch, 8. Mai 2024
1. Tag: Auf der Anreise nach Heidelberg haben wir einen Abstecher in die Nibelungenstadt Worms eingeplant. Mit einem geführten Rundgang begeben wir uns dort auf die Spuren der Nibelungensage. Ein unbekannter Dichter hat um das Jahr 1200 herum dieses Heldenepos erdacht, die meisten Szenen des Werkes haben ihren Schauplatz in und um Worms. Siegfried, Kriemhild, Hagen, man kennt die Namen der Protagonisten, aber kaum einer weiß, welche wahren historischen Begeben-heiten der Sage zugrunde liegen. Nachdem wir unser Wissen hier in Worms vervollständigt haben, geht es weiter nach Heidelberg, wo wir unser Hotel beziehen. Das ATLANTIC wurde erst am 1. Dezember 2023 eröffnet, freuen Sie sich also auf ein ganz neues Domizil mit vielen Annehmlichkeiten, von schönen großen Zimmern mit begehbarer Dusche bis zur Klimaanlage und Kaffee-/Teestation. Die zentrale Lage ermöglicht nach dem Abendessen einen kleinen Spaziergang in Cafés und Bars der Umgebung.

Donnerstag, 9. Mai 2024
2. Tag: Als erstes erkunden wir heute unseren Standort Heidelberg, eine Stadt, die einen gewissen Ruf als romantischer Ort hat (z.B. beliebt für Hochzeiten bis nach Japan) mit einer geführten Altstadt- und Schlossbesichtigung. Mit der Bergbahn fahren wir aus der Altstadt hinauf zur womöglich berühmtesten Ruine der Welt (laut den Heidelbergern…). Aus rotem Neckartäler Sandstein an den Nordhang des Königstuhls ursprünglich als Burg gebaut, war das Schloss fast drei Jahrhunderte lang die Residenz der Kurfürsten von der Pfalz.  Das Wort Ruine ist allerdings möglicherweise irreführend – es handelt sich nicht nur um Reststeine, noch ist genügend Substanz für eine hochinteressante Führung übrig. Nach  einer kleinen Mittagspause zur individuellen Gestaltung in Heidelberg fahren wir mit der Weißen Flotte Heidelberg den Neckar flussaufwärts, über Kloster Stift Neuburg, durch den Naturpark Neckartal-Odenwald und Neckargemünd bis in die Vier-Burgen-Stadt Neckarsteinach. Von hieraus fahren wir mit unserem Reisebus zu Abendessen und Übernachtung zurück ins Hotel.

Freitag, 10. Mai 2024
3. Tag: Heute führt uns unser Weg in die Domstadt Speyer, wo wir im Rahmen einer Führung sowohl die beeindruckende Altstadt als auch den höchst imposanten Dom (UNESCO-Weltkulturerbe – größte erhaltene romanische Kirche der Welt!) kennenlernen. Offenbar war die Gegend um Speyer schon immer attraktiv – bereits seit der Jungsteinzeit wurde hier gesiedelt. Speyer selbst wurde von den Römern gegründet, aus einem Militärposten entstand die Stand Noviomagus. So zählt Speyer zu den ältesten Städten Deutschlands. Die Stadt blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück mit historisch bedeutenden Phasen zurück, wovon nicht zuletzt der Kaiser- und Mariendom zeugt, dessen Bauarbeiten 1030 unter Konrad II. begannen. Nach etwas Freizeit in der Stadt kehren wir zu einem frühen Abendessen zurück in unser Hotel, denn am Abend steht der Besuch einer Opernaufführung auf dem Programm. Wir besuchen in Mannheim die Aufführung „Ariadne auf Naxos“ von Richard Strauss und seinem Librettisten Hugo von Hoffmansthal, eine echte Besonderheit des Opernrepertoires. Hier wird die eigentlich tragische Geschichte um die von Theseus verlassene Ariadne kombiniert mit dem Lustspiel „Die ungetreue Zerbinetta und ihre vier Liebhaber“. So entsteht eine turbulente Oper-in-der-Oper, eine gelungene Mischung von sogenannter Hochkultur und Unterhaltungstheater, die einfach umwerfend ist. Dazu passt der Aufführungsort: Da das Nationaltheater Mannheim zurzeit saniert wird, finden die Opernaufführungen im stilvoll renovierten Kesselhaus der ehemaligen Schildkrötfabrik (Spielzeug) statt. Mit seinen 20 Meter hohen Decken bietet das Kesselhaus eine beeindruckende Kulisse für Kulturveranstaltungen.

Samstag, 11. Mai 2024
4. Tag: Entlang der Deutschen Weinstraße geht es mitnichten nur um das leibliche Wohl. Wir starten unseren heutigen ganztägigen Ausflug in die Region mit einem Besuch des geschichtsträchtigen Hambacher Schlosses. Seit hier am 27. Mai 1832 tausende mutige Männer und Frauen für Freiheit, Einheit und ein verbrüdertes Europa protestierten, seit hier erstmals eine schwarz-rot-goldene Flagge gehisst wurde, gilt das Hambacher Schloss als Wiege unserer Demokratie. Wir erkunden den Ort im Rahmen einer öffentlichen Führung, bevor wir mit unserer Reiseleitung den nördlichen Teil der Deutschen Weinstraße befahren. Hier steht ein kleiner Stadtrundgang in Neustadt an der Weinstraße auf dem Programm, danach fahren wir weiter über Deidesheim, Forst und Bad Dürkheim zum Weingut Braun in Meckenheim zu Weinverkostung und Abendessen.

Sonntag, 12. Mai 2024
5. Tag: Ein wunderschöner Frühlingstag erwartet uns heute in Schwetzingen, der „Perle der Kurpfalz“. Unter dem Motto „Unterwegs mit der Spargelfrau“ erkunden wir diesen herrlichen Ort – natürlich geht es nicht nur um Gemüse. Das Thema „Spargel“ verfolgen wir dann beim Mittagessen weiter: bei einem feinen Mahl im Schlossrestaurant „Theodors“. Womit wir angekommen wären beim Schwetzinger Prunkstück: dem kurfürstlichen Schloss mit seinem traumhaften Garten. Ein geführter Spaziergang bringt uns hier die Geheimnisse der historischen Gartengestaltung näher. Schließlich geht der Tag und damit auch unsere Reise so langsam dem Ende zu. Noch einmal tafeln und übernachten wir in unserem schönen Hotel, dann heißt es Koffer packen.

Montag, 13. Mai 2024
6. Tag: Auf direktem Wege geht es zurück nach Hamburg. Vielleicht lassen Sie auf der Fahrt gemeinsam mit Ihren Mitreisenden die Erlebnisse der letzten Tage noch einmal Revue passieren?

Leistungen:
Fahrt im 5*-Bus (6.30 Uhr ab HH-ZOB), Peters-Sekt-Frühstück am Anreisetag am Bus, 5x Übernachtung/Frühstücksbuffet im stilvoll-eleganten und neu erbauten 4*-Superior ATLANTIC Hotel in Heidelberg, zentral am Europaplatz gelegen, schöne große Zimmer mit vielen Annehmlichkeiten sowie ein Wellnessbereich, 4x Abendessen als 3-Gang Menü oder Dinnerbuffet, 1x Abendessen mit Weinverkostung auf Weingut Braun in Meckenheim, Abstecher Worms mit geführtem Rundgang zum Thema: „Auf den Spuren der Nibelungen“, kombinierte Altstadt- und Schlossführung in Heidelberg mit Auffahrt in der Bergbahn, Besichtigung der kurfürstlichen Schlossruine mit Innenhof, dem berühmten „Großen Fass“ und dem Schlossgarten, Neckar-„Kreuzfahrt“ über Kloster Stift Neuburg, durch den Naturpark Neckartal-Odenwald und die historische Altstadt von Neckargemünd in die Vier-Burgen-Stadt Neckarsteinach und Rückfahrt mit dem Reisebus nach Heidelberg, Ausflug in die Domstadt Speyer, hier kombinierte Dom- (UNESCO-Weltkulturerbe – größte erhaltene romanische Kirche der Welt) und Altstadtführung, Eintrittskarte (wir bemühen uns um die beste Kategorie) für die Opern-Aufführung „Ariadne auf Naxos“ in der Alten Schildkrötfabrik in Mannheim (Nationaltheater Mannheim), ganztägiger Ausflug an die Deutsche Weinstraße in der Pfalz mit Besuch des geschichtsträchtigen Hambacher Schlosses mit öffentlicher Führung, geführter Rundfahrt über den nördlichen Teil der Deutschen Weinstraße mit kleinem Stadtrundgang in Neustadt, dann über Deidesheim, Forst und Bad Dürkheim mit kurzen Ausstiegen Weiterfahrt zum Weingut Braun mit Weinverkostung und Abendessen, ganztägiger Ausflug Schwetzingen mit geführtem Stadtrundgang unter dem Motto: „Unterwegs mit der Spargelfrau“, anschließend kleiner Spaziergang zum Schloss Schwetzingen, hier feines Mittagessen im „Theodors“–Schlossgastronomie, danach geführter Spaziergang Schlossgarten, Insolvenzversicherung, Begleitung durch inkultur. Weitere Versicherungen können über Peters Reisen gebucht werden.


Mindestteilnehmerzahl: 25. Anmeldeschluss: verlängert bis 15. April 2024.
Bei eingeschränkter Mobilität: Bitte informieren Sie sich vor der Buchung bei Peters Reisen, ob das Reiseprogramm für Sie zu bewältigen ist.


Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten
•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
18. Gerichtsstand
18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.
Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100
Sitz der Gesellschaft: Wasbek
Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331
Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH
Sitz: Wasbek HRB 6824 KI
Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

Niederlassungen:
Haart 36 c
24534 Neumünster
Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611

Adenauerallee 78
20097 Hamburg
Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



- Schliessen
Edinburgh © Visit Scotland-Kenny Lam

Rundreise durch Schottland


Faszinierendes Schottland mit traumhaften Landschaften, beeindruckenden Burgen und anregendem Großstadt-Flair!

27.06.2024 - 07.07.2024
Edinburgh © Visit Scotland-Kenny Lam
27.06.2024 - 07.07.2024

Rundreise durch Schottland


Faszinierendes Schottland mit traumhaften Landschaften, beeindruckenden Burgen und anregendem Großstadt-Flair!

Edinburgh © Visit Scotland-Kenny Lam
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Rundreise durch Schottland



Mitglieder:
DZ p. P. € 2.985/ EZ p. P. € 3.575

Nichtmitglieder:
DZ p. P. 3.040 €/ EZ p. P. € 3.630

27.06.2024 - 07.07.2024










Edinburgh © Visit Scotland-Kenny Lam
Edinburgh © Visit Scotland-Kenny Lam

Rundreise durch Schottland


27.06.2024 - 07.07.2024



Mitglieder:
DZ p. P. € 2.985/ EZ p. P. € 3.575

Nichtmitglieder:
DZ p. P. 3.040 €/ EZ p. P. € 3.630



Die Faszination, die dieses Land auf jeden ausübt, der einmal dort war, ist nicht mit Worten zu erklären – Schottland muss man selbst erleben. Folgen Sie der Kulturreiseleiterin Jutta Teichmann (Peters Reisen) in eine höchst eindrucksvolle Gegend.

Donnerstag, 27. Juni 2024
1. Tag: Am ersten Tag reisen wir über Amsterdam in die Hafenmetropole Ijmuiden an der niederländischen Westküste. Am späten Nachmittag erfolgt die Einschiffung auf der komfortablen DFDS Seaways-Fähre nach Newcastle. Dinnerbuffet am Abend und Frühstück an Bord.

Freitag, 28. Juni 2024
2. Tag: Nachdem wir die Fähre verlassen haben, geht es per Bus weiter durch die wunderschöne Mittelgebirgskette der Pennines, entlang an typisch englischen Dörfern inmitten grüner Hügel. Nach einem Zwischenstopp an der alten Mine Killhope Mill überqueren wir schließlich die schottische Grenze, wo wir in der berühmten Hochzeits-Schmiede von Gretna Green sowie im Hochzeitsmuseum erfahren, warum hier so gern geheiratet wurde und immer noch wird (kleine Überraschung inklusive). Nach der Weiterfahrt durch die Region Dumfries an Galloway (Heimat der gleichnamigen Rinder) der Southern Uplands erreichen wir schließlich unser zentral gelegenes, modernes, komfortables 4-Sterne Hotel Sandman Signature in Glasgow.

Samstag, 29. Juni 2024
3. Tag: Der reizvolle Charme einer Hafen- und Arbeitermetropole auf der einen, elegante Architektur und Prägung durch den Jugendstil auf der anderen Seite: dieser Kontrast macht Glasgow zu einem der interessantesten Ziele überhaupt. Lange Zeit hatte Glasgow mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, das Image war nicht das Beste. Aber seit die City „Kulturhauptstadt 1990“ wurde, geht es unaufhaltsam bergauf. Während der Stadtrundfahrt am Vormittag besuchen wir natürlich auch die Kathedrale des Schutzheiligen St. Mungo, eine von nur noch zwei erhaltenen gotischen Kirchenbauwerken Schottlands, und erfahren Wissenswertes zur Geschichte der Stadt.
Berühmt ist Glasgow aber vor allem für die Architektur des Jugendstil-Künstlers Charles Rennie Mackintosh. Während unserer Stadtführung kommen wir an diversen interessanten Gebäuden aus verschiedenen Epochen vorbei. Im zauberhaften, komplett von Mackintosh gestalteten „Willow Tea-Room“ kommen wir in den Genuss eines köstlichen „Afternoon Tea“, bevor wir am Nachmittag  weiter auf Mackintosh's Spuren zum „House of an Art Lover“ und dem umgebenden Skulpturenpark wandeln. Danach können Sie Ihre Eindrücke der Stadt  noch auf eigene Faust vertiefen.

Sonntag, 30. Juni 2024
4. Tag: Am nächsten Tag erfahren wir mehr über die schottische Geschichte und die schwierige Beziehung zwischen Schotten und Engländern, die sich durch ihre Mentalität so grundlegend unterscheiden. Wir besuchen das königliche Stirling Castle – weithin sichtbar auf einem Vulkanfelsen thronend – mit dem Denkmal für den schottischen König Robert the Bruce und der Erinnerungssäule für die Schlacht von Bannockburn, in der das Heer unter Robert einen Sieg im Unabhängigkeitskrieg errang.
Danach reisen wir weiter Richtung Südwesten, umrunden die Südspitze des legendären Loch Lomond, der vielleicht schönste See Schottlands, für immer verewigt in dem traurigen Lied „Bonny, bonny Banks of Loch Lomond“. Der See markiert den Übergang von den Lowlands zu den Highlands. Von hier aus führt der Weg weiter nach Westen in die Grafschaft Argyll bis in das entzückende kleine Städtchen Inveraray, das mit seiner bewaldeten Umgebung am Loch Fyne einen Stopp allemal wert ist. Gegen Abend erreichen wir dann das Hafenstädtchen Oban beziehen hier das gemütliche, typisch schottische 3-Sterne Columba Hotel in Oban, das uns in traumhafter Lage am Wasser empfängt.

Montag, 1. Juli 2024
5. Tag: Von Oban aus erreichen wir beim für den folgenden Tag geplanten „Insel-Hopping“ mit der Fähre die „Isle of Mull“ mit ihrer wirklich einmaligen Naturschönheit. Auf der einzigen gepflasterten Straße durchqueren wir die Insel, während wir über die Landschaft staunen, und setzen dann über auf das legendäre Eiland Iona, eine Insel der Inneren Hebriden, die als der Ausgangspunkt für die christliche Missionierung Europas gilt. Nach der Gründung eines Klosters im Jahre 563 galt die Insel mehrere Jahrhunderte lang als „Heilige Stätte“. Schottische, irische und norwegische Könige sollen auf dem Friedhof Reilig Odhráin bestattet sein. Der letzte von diesen war der aus Shakespeares gleichnamigem Drama bekannte Macbeth. Noch sind zwei der einst zahlreichen Großkreuze zu sehen. Hier gibt es für uns aber noch mehr zu erkunden.
Bei der Rückfahrt über Mull machen wir noch einen kleinen Abstecher zum traumhaft schön gelegenen Duart Castle, seit mehr als 400 Jahren der Sitz des Maclean-Clans. Lange Zeit stand die Burg leer, bis sie im Jahre 1910 von Sir Fitzroy Maclean, dem 26. Clan-Chief, erworben wurde, der sich der gewaltigen Aufgabe widmete, das Bauwerk zu restaurieren. Vertreten Sie sich hier ein wenig die Beine. Am späten Nachmittag schippern wir mit der Fähre zurück nach Oban und Sie können sich noch einmal auf ein gutes Abendessen und eine erholsame und entspannte Nachtruhe in Ihrem schönen Columba Hotel freuen.

Dienstag, 2. Juli 2024
6. Tag: Wir beginnen den heutigen Tag  mit einer Tour durch das geschichtsträchtige Tal von Glen Coe, bevor es auf dem Caledonischen Canal, der auf diagonalen 96,5 Kilometern den Atlantik mit der Nordsee verbindet, vorbei an Ben Nevis, dem höchsten Berg Schottlands. Dabei werden wir eine Menge über „bens“ und „munroes“ und die dazu gehörenden sportlichen Rituale erfahren. Fort Augustus wartet dann auf Sie mit einer allzeit umlagerten Vier-Schleusen-Anlage, an der wir noch einmal kurz aussteigen werden. Schließlich erreichen wir den Höhepunkt des Tages: Loch Ness und die Besichtigung der  malerischen Ruine von Urquhart Castle. Nur nebenbei bemerkt: An dieser Stelle zeigt „Nessie“ sich am liebsten…
Wir fahren noch eine Weile entlang von Loch Nes, bevor uns Inverness, wunderschön am Fluss Ness gelegen und bewacht von einer imposanten Burganlage hoch über dem Flußufer, empfängt . Durch die zentrale Lage Ihres modernen und komfortablen 4-Sterne-Penta-Hotels bietet sich ein abendlicher Bummel – vielleicht ja auch mit Besuch in einem urigen Pub – geradezu an.

Mittwoch, 3. Juli 2024
7. Tag: Ein Tag wie aus dem Bilderbuch: Durch die traumhaft schöne Landschaft der Region Black Isle fahren Sie bis an die Nordseeküste Schottlands nach Dornoch. Unsere erste „Pause“ verbringen wir stilvoll mit der Besichtigung  des imposanten Schlosses von Dunrobin. Doch passen Sie bloß auf, dass Sie hier nicht den Schlossgespenstern begegnen – davon gibt’s nämlich mehrere ... Auf reizvollen Wegen reisen Sie nun durch die malerische Natur der nördlichsten Highlands von der Nordsee an den Atlantik, legen mal einen kleinen Spaziergang ein, biegen an der Kyle of Tongue nach Süden ab und erreichen nach einem Abstecher zu den Falls of Shin wieder Inverness.

Donnerstag, 4. Juli 2024
8. Tag: Zu Beginn dieses Tages wird es noch einmal ernst: Wir besuchen das östlich von Inverness gelegene geschichtsträchtige Culloden Battlefield – und schon sind wir erneut mittendrin in der schottischen Vergangenheit und den Auseinandersetzungen mit dem verhassten England. In Culloden hören Sie von „Bonnie Prince Charles“, der in Schottland immer noch wie ein großer Held verehrt wird.
Dann geht es weiter Richtung Edinburgh, auf Strecken, die sonst kein Reisebus fährt. Genießen Sie den Blick auf grandiose Landschaften, bevor wir Halt machen im Örtchen Ballater, wo „Königs“ gern einkaufen gehen, liegt es doch ganz in der Nähe der Residenz Balmoral. Weiter geht es über Braemar, dem Austragungsort der Highland Games, über die wir hier so einiges erfahren.
Zurückgekehrt aus der Einsamkeit erreichen Sie dann am Nachmittag mit dem Städtchen Pitlochry den geographischen Mittelpunkt Schottlands und widmen sich nun wieder einem äußerst wichtigen Thema: dem Whisky! Jedermann, auch der weitgereiste Fremde, hatte nach den ehernen Gesetzen der Gastfreundschaft in früheren Zeiten Anspruch auf einen „Dram“, einen Schluck Whisky, und die Aufnahme in Hütte oder Haus. Wir besichtigen mit der Destillerie Edradour die kleinste und wohl auch  die schönste Single Malt Whisky Brennerei und erfahren mehr über das „Wasser des Lebens“. Doch auch von Wesen und Wirkung des Whiskys wird die Rede sein und von all dem, was der Whisky für Schottland, die Schotten und ihre Identität bedeutet ... ein äußerst wichtiges Kapitel, nicht nur aus handfesten Fakten, das den Zugang zum Verständnis Schottlands und die Tür zur schottischen Seele öffnet.  Kosten werden wir natürlich auch… Slainte Mhath – Prosit! Und vielleicht ein Fläschchen kaufen?  
Am Ende des Tages erreichen wir Edinburgh bzw. seinen Stadtteil Queensferry, wo uns das neue, renommierte 4-Sterne Double Tree Hotel by Hilton in herrlicher Lage mit spektakulärem Panorama-Blick auf die drei grandiosen Brückenbauwerke über den Firth of Forth die Türen öffnet.

Freitag, 5. Juli 2024
9. Tag: Ein ganzer Tag gehört der schottischen Hauptstadt. Wir fahren zum Holyroodhouse Palace, den wir bei einem kurzen Ausstieg etwas genauer in Augenschein nehmen. Einst der Schauplatz von Komplotten, Mord und politischen Intrigen, dient der Palast heute der Königin als offizielle Residenz. Danach geht es zum neuen Parlamentsgebäude, bevor wir per Bus und zu Fuß die Stadt erobern. Der Hafen, die georgianische Neustadt, das Denkmal für Sir Walter Scott, Calton Hill und vieles mehr. Ihr Stadtrundgang durch das „Athen des Nordens“ endet oben auf der Burg: Edinburgh Castle mit seiner langen Geschichte und den „zurück-gekehrten“ Kronjuwelen öffnet uns die Tore und wartet auf unseren Besuch. Nebenbei bemerkt: der Blick von der Burg über die Stadt hinweg ist schlichtweg atemberaubend. Der Nachmittag steht Ihnen in dieser tollen Stadt dann zur freien Verfügung.

Samstag, 6. Juli 2024
10. Tag: Am nächsten Tag müssen wir uns so langsam auf die Rückreise machen. Die sogenannten Borderlands haben dabei kulturell und landschaftlich viel zu bieten. Kultiviert wurde das Gebiet im 12. und 13. Jahrhundert durch eine Reihe von Klosteranlagen, die vom Kontinent her eingewanderte Mönche verschiedener Kongregationen, z.B. Augustiner, Benediktiner und Zisterzienser hier erbauten. Vier von diesen Abteien legen heute als imposante Ruinenstätten noch beredtes Zeugnis ab aus dieser Zeit. Die Zisterzienser-Abtei vom Melrose, die wir besichtigen werden, imponiert durch Größe, Schlichtheit und Erhabenheit, versetzt den gegenwärtigen Besucher in großes Erstaunen und schlägt ihn in ihren Bann.
Hier schließt der Kreis sich und Sie werden noch einmal an den legendären ersten König eines unabhängigen Schottlands, Robert the Bruce, erinnert, dessen Herz nach einer abenteuerlichen Odyssee in den 1990er Jahren nach Melrose zurückkehrte und hier bestattet wurde. Beim letzten Zwischenstopp auf schottischem Boden bei der Augustiner-Abtei von Jedburgh wird auch noch einmal über die vielen Überfälle durch die Engländer und die gnadenlose Zerstörung des gesamten Landstrichs der Borderlands mitsamt seiner Klosterkultur und Zivilisation im Rahmen der „rough wooing“ namentlich durch Heinrich VIII. und die daraus resultierenden Konsequenzen für die schottisch-englischen Beziehungen, für die europäische und die Weltpolitik zu reden sein. Nun machen wir uns aber auf den Weg nach Newcastle, wo wir an Bord der Fähre nach Ijmuiden gehen.

Sonntag, 7. Juli 2024
11. Tag: Nach einer ruhigen Nacht an Bord bringt uns der Reisebus bequem zurück nach Hause.

 

Leistungen:
Fahrt im exklusiven 5*-Bus (ab HH-ZOB 6.30 Uhr), Sekt-Frühstück am Anreisetag am Bus, 2 x nächtliche Fährüberfahrt mit DFDS Seaways Amsterdam/Ijmuiden – Newcastle – Amsterdam/Ijmuiden in Doppel-Innen-Kabinen mit 2 x Abendessen- und Frühstück, 8 x Übernachtung/Full Scottish Breakfast, 8x Abendessen (als 3-Gang-Menue mit Wahlmöglichkeiten in den Hotels), Unterbringung in sehr guten 3- und 4-Sterne Hotels (Landeskategorie), Panoramafahrt durch Nordengland mit Besuch Gretna Green nebst Hochzeits-Museum und kleiner Überraschung, große geführte  Stadtrundfahrt Glasgow mit Ausstiegen, Besuch der St. Mungo’s Cathedral, Afternoon-Tea in den Willow Tea Rooms und Führung „House of an Art Lover“ und des umliegenden Skulpturenparks, geführte Besichtigung (Audio-Guide) Stirling Castle, geführte Panorama-Fahrt Westufer Loch Lomond (mit Zwischenstopps), Besuch Inveraray, ganztägiger geführter Ausflug Hebrideninseln Mull und Iona, geführte Besichtigung „Iona Abbey“, Abstecher Castle Duart, geführte Ganztages-Panorama-Fahrt durch das Tal von Glencoe, entlang des Caledonian Canal zum Loch Ness mit Besuch Urquhart Castle, geführte Panorama-Rundfahrt nördliche Highlands mit geführter Besichtigung Dunrobin Castle sowie Tour von der Nordsee- zur Atlantikküste, Besuch des Culloden Battlefield, geführte Panorama-Fahrt Spey-Valley-Region, Cairngorms National Park und der Grampian Mountains mit Abstecher Ballater, Besuch der kleinsten Whisky-Destillerie Schottlands mit Führung und Probetrunk, Abstecher Queensferry und Fahrt über die große Forth-Brücke in die schottische Hauptstadt Edinburgh, große kombinierte Stadtführung-/Rundgang Edinburgh durch die Außenbezirke bis zum Palace of Holyroodhouse, Altstadt mit Besichtigung der Burganlage (in Eigenregie) und der schottischen Kronjuwelen, geführte Besichtigung Zisterzienser-Abtei-Ruine Melrose, Abstecher Augustiner-Abtei-Ruine von Jedburgh, Eintrittsgelder-Paket (Gretna Green, St. Mungo’s Cathedral, House of an Art Lover, Stirling Castle, Iona Abbey, Urquhart Castle, Dunrobin Castle, Whisky-Destillerie Edradour, Edinburgh Castle und die schottischen Kronjuwelen, Abtei von Melrose, Abtei von Jedburgh)inklusive. Insolvenzversicherung (Reisegeldabsicherung). Weitere Versicherungen können über Peters Reisen gebucht werden. Peters-Reiseleitung: Jutta Teichmann.

Mindestteilnehmerzahl: 25
Anmeldeschluss: verlängert bis 15. Mai 2024
Bei eingeschränkter Mobilität: Bitte informieren Sie sich vor der Buchung bei Peters Reisen, ob das Reiseprogramm für Sie zu bewältigen ist.

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten
•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
18. Gerichtsstand
18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.
Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100
Sitz der Gesellschaft: Wasbek
Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331
Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH
Sitz: Wasbek HRB 6824 KI
Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

Niederlassungen:
Haart 36 c
24534 Neumünster
Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611

Adenauerallee 78
20097 Hamburg
Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



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La Provence: Kultur und Natur


Südfrankreich - Lavendelfelder, Sonnenblumen, antike Kulturschätze, köstliches Essen, schöner Wein, das Zirpen der Zikaden...

 

 

05.09.2024 - 15.09.2024
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La Provence: Kultur und Natur


Südfrankreich - Lavendelfelder, Sonnenblumen, antike Kulturschätze, köstliches Essen, schöner Wein, das Zirpen der Zikaden...

 

 

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La Provence: Kultur und Natur



Mitglieder: 
DZ p. P. € 2.495/ EZ p. P. € 2.825

 

Nichtmitglieder: 
DZ p. P. € 2.550/ EZ p. P. € 2.880 

05.09.2024 - 15.09.2024










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Nichtmitglieder: 
DZ p. P. € 2.550/ EZ p. P. € 2.880 



Südfrankreich, die Provence, da tun sich im Geiste doch sofort Bilder auf: Von Lavendelfeldern, Sonnenblumen, herber Landschaft, antiken Kulturschätzen, Gemälden von Cézanne und Van Gogh, dazu die Sonne, die Wärme, köstliches Essen, schöner Wein, das Zirpen der Zikaden, Luft, die nach Kräutern duftet… hach! All das und noch viel mehr wollen wir auf unserer Reise erleben und genießen.

 

Donnerstag, 5. September
1. Tag: Los geht’s: Auf direktem Wege geht es zu Abendessen und Zwischenübernachtung ins gemütliche, familiengeführte  Hotel Anika in Neuenburg am Oberrhein.

 

Freitag, 6. September
2. Tag: Wir erreichen die französische Grenze und fahren durch die Franche-Comté und das Burgund Richtung Süden. Ab Lyon verändern sich Landschaft und Atmosphäre deutlich und lassen schon erahnen, was uns in den nächsten Tagen an unserem Ziel erwartet. 
Über die „Autoroute du Soleil“ geht es Richtung Arles, wo sich unser schönes Best Western Hotel befindet, nicht weit von der Altstadt entfernt. Auf dem Wege machen wir bereits erste Bekanntschaft mit den „alten Römern“: Uns erwartet das berühmte antike Theater von Orange mit seiner 103 Meter breiten und 38 Meter hohen Rückwand, in dem heute noch Konzerte gegeben werden. Eine kleine Stadtführung durch Orange gehört auch zum Programm. Nach der Weiterfahrt empfängt uns schließlich unser gepflegtes und modernes 3* Superior Best Western Hotel Atrium zu Abendessen und erster Übernachtung in der Provence.

Samstag, 7. September
3. Tag: Heute Vormittag lernen wir erst einmal unseren Standort genauer kennen und begeben uns weit zurück in der Historie. Manchmal meint man, in Arles sei wahrhaftig die Zeit stehengeblieben. Die engen Gassen der Altstadt folgen noch immer unverändert dem römischen Straßennetz. Mit dem imposanten Amphitheater haben die Römer der Stadt ebenfalls ein beeindruckendes Erbstück hinterlassen. Seine Platzierung auf eine schiefe Ebene eines Kalksteinplateaus ist eine Meisterleistung der antiken Baumeister. Nach der Besichtigung des Theaters laufen wir dann über die Allée des Tombeaux  geradewegs ins Mittelalter, bis direkt vor das Portal der Kirche St. Trophîme – einem Meisterwerk der romanischen Bildhauerkunst.
Nach etwas Freizeit über Mittag besteigen wir unseren Reisebus am frühen Nachmittag Richtung Alpilles. Mit der Besichtigung der Ruine der Abtei von Montmajour tauchen wir nun so richtig ein in die Geschichte der Region. Danach widmen wir uns einem ganz anderen Thema, das ebenfalls wichtig für die Region ist: Oliven. Nahe der Felsenstadt Les Baux besuchen wir daher die Domaine Castelas, wo wir unter knorrigen Olivenbäumen herumspazieren können. Wir erfahren mehr über die Herstellung von Olivenöl und verkosten auch. Schließlich erreichen wir Les Baux mit seiner Burgruine hoch oben über dem Dorf, die von einer bewegten Vergangenheit des Ortes kündet. Hier in der Oberstadt, die wir zu Fuß erklimmen, um den prächtigen Ausblick zu genießen, sind die Häuser verlassen, aber die Mittelstadt, sozusagen ein Stockwerk tiefer, hat sich wieder mit Leben gefüllt. Und in der Unterstadt beschließen wir den Tag mit einem wunderbaren Abendessen bei grandioser Aussicht auf die Alpilles.

 

Sonntag, 8. September
4. Tag: Ein ganzes Dorf ist kunterbunter Markt: Der große Sonntagsmarkt von L’Isle-sur-la-Sorgue lädt am Vormittag zum einen oder anderen Einkauf ein, man könnte auch sagen „verleitet“… Danach geht es in die Stadt Avignon, genau, die mit der berühmten Brücke: „Sur le pont d’Avignon, on y danse…“. Von der Brücke spazieren wir weiter über den großen Platz zum nicht minder berühmten Papstpalast und die dazugehörigen Gärten und erfahren einiges zur Historie, bevor es mit einem kleinen Tourismus-Zug von hier aus ein Stündchen durch die schönsten Ecken und Winkel der Stadt geht (mit Audio-Guide). So schonen wir unsere Füße… Zum Abendessen kehren wir dann in unser Hotel in Arles zurück.

 

Montag, 9. September
5. Tag: Heute begeben wir uns auf die Spuren der herrlichen provenzalischen Düfte. Auf dem Mas en Provence in Bellegarde nehmen wir teil an einem Pflück- und Destillations-workshop. Bei einer Führung durch die Destillerie werden die Geheimnisse der Gewinnung ätherischer Öle gelüftet. Zum Abschluss probieren wir noch einige kulinarische Köstlichkeiten, bevor wir uns einem ganz anderen Thema zuwenden. Weiße Pferde, Flamingos, schwarze Stiere, na klar, dabei kann es sich nur um die Camargue handeln, ein stellenweise noch geradezu urweltliches Sumpfdelta. Wir fahren vorbei an den riesigen Salzgärten beim Örtchen Salin-de-Giraud, in denen durch stufenweises Verdunsten aus Meerwasser Salz gewonnen wird. Danach geht es mit unserem Bus ein Stück entlang der Rhône, wir machen bei einem Halt am Strand einen kleinen Spaziergang und fahren dann rund um den Etang de Vaccarés, einem Binnen-Sumpf mit einer einzigartigen Fauna und Flora. Wir beobachten die weißen Pferde und die berittenen Hirten der halbwilden schwarzen Rinder. Schließlich besuchen wir den ehemaligen Fischerort Saintes-Marie-de-la-Mer mit seiner beeindruckenden Wehrkirche und einer abenteuerlichen Heiligenlegende. Zu Abendessen und Übernachtung sind wir dann wieder in Arles.

 

Dienstag, 10. September
6. Tag: Ganz anders geht es in Marseille zu, der größten Hafen- und zweitgrößten Stadt Frankreichs, Schmelztiegel der Nationen und im Übrigen auch Kulturhauptstadt Europas 2013. Wir starten unsere Tour mit der Besichtigung der hoch über dem Hafen thronenden Kirche Notre-Dame-de-la-Garde, danach geht es mit unserem Reisebus und einigen Ausstiegen durch diese quirlige, sich ständig wandelnde Stadt. Nach der Stadtführung und einer individuellen Mittagspause stechen wir am Nachmittag in See: Im Alten Hafen entern wir ein Schiff, das uns hinüberbringt zum berühmt-berüchtigten Château d’If. Hier erfahren wir viel Spannendes über die ab 1524 erbaute Festung, über ihre Geschichte und Architektur sowie über ihr Gefängnis, das mit so prominenten Insassen aufwarten kann wie dem Grafen von Monte Christo… Abends sind wir zurück im beschaulichen Arles.

 

Mittwoch, 11. September
7. Tag: Heute wird die Umgebung etwas ruhiger – wir machen uns auf in den Mittel-gebirgszug Lubéron. Verträumte Dörfer, Lavendelfelder und landwirtschaftlich genutzte Flächen bestimmen hier das Bild. Zunächst besuchen wir das kleine Städtchen Roussillon, berühmt für seine Ockersteinbrüche. Es erwartet uns ein wundervoller Farbrausch – bis zu 48 verschiedene Ockertöne wurden bis in die 1920er Jahre hier abgebaut. Mit der Erfindung synthetischer Farben war es dann auf einen Schlag vorbei mit Arbeit und Wohlstand. Das Städtchen zerfiel, bis es vom Tourismus wiederentdeckt wurde. Spazieren Sie hier einfach herum und genießen Sie die Farbenpracht. 
Am frühen Nachmittag gelangen wir zur Abtei Sénanque. Der Weg dorthin ist eng und spektakulär – das Kloster liegt in einem fast geschlossenen Tal, früher weitab von jeglicher Zivilisation. Bei einer Führung erfahren wir mehr über das Leben der Mönche und ihren Einfluss auf ihre Umgebung. Zum Abschluss dieses abwechslungsreichen Tages machen wir noch einen Abstecher in das wunderschön gelegene Städtchen Gordes, in dem u.a. Samuel Beckett sein berühmtes Werk „Warten auf Godot“ verfasste und das gemeinhin als Künstlerkolonie gilt. Streifen Sie ein Stündchen auf eigene Faust durch den Ort und genießen Sie das besondere Flair. Zurück in Arles gehen wir heute aus zum Abendessen, zu einem stilvollen 4-Gänge-Menü in einem besonderen Restaurant.

 

Donnerstag, 12. September
8. Tag: Am Vormittag machen wir einen Ausflug in eine der beliebtesten Städte der Franzosen, Aix-en-Provence. Bei einer ausgiebigen Stadtführung erkunden wir diesen reizvollen Ort mit seinen vielen Brunnen, den Boulevards unter Platanen, der besonderen Lebensart. Wir folgen den Spuren Cézannes, der wie Picasso längere Zeit hier gelebt hat. Nach der Stadtbesichtigung haben Sie Gelegenheit, noch ein wenig zu bummeln, bevor wir im berühmten Musée Granet weiter auf den Spuren der Künstler wandeln, die die Provence mit ihrer herben Landschaft und dem unvergleichlichen Licht sehr zu schätzen wussten. Schließlich besuchen wir ein alteingesessenes, innovativ geführtes Weingut zur Weinverkostung, gefolgt von einem typisch provenzalischen Abendessen. 

 

Freitag, 13. September
9. Tag: Noch einmal zieht es uns in die faszinierende Landschaft der Camargue. Heute erkunden wir alles aus der Wasserperspektive – im Hafen von Aigues-Mortes besteigen wir ein Schiff und lauschen den Erläuterungen des Kapitäns zu Flora und Fauna. Bei einem Ausstieg haben wir die Möglichkeit, die Arbeit der berittenen Hüter der schwarzen Stiere zu beobachten. Zurück in Aigues-Mortes führt uns dann unser Weg durch eines der großen Tore auf den zentralen Platz der komplett von einer mächtigen Festungsmauer umgebenen alten Stadt. Hier kehren wir zum Mittagessen ein in ein typisch provenzalisches Restaurant zu einem Menü „à la camarguaise“. Danach bleibt Ihnen genügend Zeit, das hübsche Städtchen auf eigene Faust zu erobern. Es empfiehlt sich ein Spaziergang auf der 1639 Meter langen Festungsmauer, die die Stadt einfasst, wo sich fantastische Ausblicke auf den Ort und die Umgebung bieten. Am späten Nachmittag widmen wir uns dann noch einmal dem Thema „Salz“: Das berühmte „Fleur de Sel“ wird hier in der Nähe von Aigues-Mortes gewonnen. Auf uns wartet der kleine Salinenzug, mit dem wir durch die älteste mediterrane Saline fahren, während ein Experte uns die einzelnen Stufen der Salzgewinnung aus dem Meer erklärt. Danach geht es ein letztes Mal zu Abendessen und Übernachtung in unser Hotel in Arles zurück.

 

Samstag, 14. September
10. Tag: Heute machen wir uns auf die erste Etappe unserer Heimreise. Es erwartet uns ein schönes Abendessen und eine entspannte Nachtruhe im gemütlichen Hotel Landhaus Blum in Umkirch in der Nähe von Freiburg.

 

Sonntag, 15. September
11. Tag: Nun geht es in unserem bequemen Reisebus zurück nach Hamburg. Eine ideale Gelegenheit, die Erlebnisse der letzten Tage Revue passieren zu lassen und sich mit Mitreisenden auszutauschen. Möge die Erinnerung uns in unserem heimischen Alltag noch lange begleiten!

Leistungen: 

Fahrt im 5*-Bus (6.30 Uhr ab HH-ZOB), Sekt- Frühstück auf der Anreise am Bus, Zwischenübernachtung Hinreise im 3* Superior Hotel Anika in Neuenburg, Unterbringung für acht Nächte im zentral gelegenen, sehr gepflegten und modernen 3* Superior Best Western Hotel Atrium in Arles, Zwischenübernachtung Rückreise im 4* Hotel Landhaus Blum in Umkirch, 10 x Übernachtung/Frühstücksbuffet, 7 x Abendessen in den Hotels (in der Regel als 3-Gang-Menue), 1 x Abendessen als 4-Gang-Menue in Les Baux, 1 x Abendessen als provençalisches Buffet oder Menue mit gutem Olivenöl, Apéritif, Wein und Espresso auf einem Weingut, 1 x stilvoll-feines Abendessen als 4-Gang-Menue in einem besonderen Restaurant in Arles, örtliche Fremdenverkehrsabgaben, Besuch der antiken Stadt Orange mit kleinem geführten Stadtrundgang und Besichtigung des antiken Theaters, großer geführter Stadtrundgang Arles mit Besichtigung Amphitheater, antikes Theater, Allée des Tombeaux und Portal und Kreuzgang St. Trophîme, geführte Besichtigung Abbaye de Montmajour, Besuch einer Olivenöl-Mühle mit Führung und Verkostung, Besichtigung Oberstadt Les Baux, ganztägiger Ausflug Lubéron/L’Isle-sur-la-Sorgue/Avignon mit kleinem geführten Stadtrundgang sowie Fahrt im „Petit Train Touristique“, ganztägiger geführter Ausflug Camargue mit Pflück- und Destillationsworkshop/Zwischenstopp an den Salzfeldern von Salin-de-Giraud/Besuch Saintes-Maries-de-la Mer, geführter Ganztagesausflug Marseille mit großer geführter Stadtrundfahrt mit Ausstiegen/Besichtigung Notre-Dame-de-la-Garde/Schiffsfahrt zum Château d’If mit geführter Besichtigung, geführter Ganztagesausflug Lubéron mit Besuch Ockerfelsstadt Roussillon/Besuch und Führung Abtei Sénanque/Besuch Gordes, ganztägiger Ausflug Aix-en-Provence mit geführtem Rundgang/Besuch im Musée Granet/Besuch Weingut, geführter Ganztagesausflug mit Besuch Aigues-Mortes/Schiffsausflug Camargue/Besuch auf einer „Stier-Manade“/Fahrt mit dem „Petit Train Salinier“ (kleiner Salz-Zug) mit Erläuterungen durch die Salzgärten, Insolvenzversicherung (weitere Versicherungen können über Peters Reisen abgeschlossen werden, Peters-Reiseleitung: Jutta Teichmann o.a., inkultur-Begleitung.

Mindestteilnehmerzahl: 25 

Anmeldeschluss: 31. Mai 2024 

Bei eingeschränkter Mobilität: Bitte informieren Sie sich vor der Buchung bei Peters Reisen, ob das Reiseprogramm für Sie zu bewältigen ist.

 

Veranstalter und Buchung:

Peters Reisen

Frau Teichmann, Tel. 04321 – 966 150,
jutta.teichmann@peters-reisen.de

Frau Bracker, Tel. 04321 – 966 260,
karen.bracker@peters-reisen.de

 

 

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek

Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Vermittelte Leistungen

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.

4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.

4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

5. Leistungen

5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.

5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

6. Preisänderungen

6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.

7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

8. Ersatzreisende

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.

9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise

9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:

Busreisen

•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %

•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %

•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %

•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %

Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten

•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %

•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %

•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %

•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %

•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %

9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Mindestteilnehmerzahl

13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.

13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

14. Kündigung infolge höherer Gewalt

14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.

14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.

14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.

15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen

15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.

15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.

15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.

15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

17. Ausschlussfrist und Verjährung

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.

17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.

18. Gerichtsstand

18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

 

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek

Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

Sitz der Gesellschaft: Wasbek

Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331

Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH

Sitz: Wasbek HRB 6824 KI

Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

 

Niederlassungen:

Haart 36 c
24534 Neumünster

Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611

Adenauerallee 78
20097 Hamburg

Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



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