Tagesfahrten

Rund um Hamburg und in die benachbarten Bundesländer


Wir bieten Ihnen zu allen Jahreszeiten Tagestripps nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Niedersachsen an: durch malerische Landschaften, in historisch bedeutsame Orte, zu sehenswerten Ausstellungen, zu Musikfestspielen im Sommer, zu Weihnachtsmärkten im Winter uvm.


mehr erfahren

Mehrtagesreisen

Mit inkultur ins In- und Ausland


Mehrtägige spannende Kulturreisen innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland mit verschiedenen Veranstaltungsschwerpunkten: Auf den Spuren bedeutender Literaten, Komponisten oder Maler, Fahrten zu Musikfestspielen, zu sehenswerten kunsthistorischen Stätten, durch beeindurckende Naturlandschaften uvm.


mehr erfahren

Mehrtagesreisen

Buchungshinweise:
Bei allen Veranstaltungen werden Sie durch ehrenamtliche Mitarbeiter von inkultur begleitet.
Änderungen sind stets vorbehalten.


Titel
Datum
Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer

Kultur und Natur in Süd- und Zentral-Polen


Unser Nachbarland hat viel zu bieten: neben seiner großen Gastfreundschaft eine äußerst schmackhafte Küche und einen schier unerschöpflichen Reichtum an Geschichte und Kultur. Machen wir uns auf!

01.08.2025 - 11.08.2025
Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer
01.08.2025 - 11.08.2025

Kultur und Natur in Süd- und Zentral-Polen


Unser Nachbarland hat viel zu bieten: neben seiner großen Gastfreundschaft eine äußerst schmackhafte Küche und einen schier unerschöpflichen Reichtum an Geschichte und Kultur. Machen wir uns auf!

Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer
Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer

Kultur und Natur in Süd- und Zentral-Polen



Mitglieder: DZ p. P. € 2.389/ EZ p. P. € 2.719
Nichtmitglieder: DZ p. P. € 2.444/ EZ p. P. € 2.774

01.08.2025 - 11.08.2025










Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer
Krakau © pixabay_Leonard Niederwimmer

Kultur und Natur in Süd- und Zentral-Polen


01.08.2025 - 11.08.2025



Mitglieder: DZ p. P. € 2.389/ EZ p. P. € 2.719
Nichtmitglieder: DZ p. P. € 2.444/ EZ p. P. € 2.774



 

Freitag, 01.08.2025
1. Tag: Unsere erste Etappe bringt uns bis Breslau (Wrocław), wo wir im Hotel Wyndham Old Town zu Abendessen und Übernachtung einchecken. Das komfortable, hervorragend ausgestattete Hotel im Herzen der Altstadt wurde erst 2023 aufwändig renoviert.

Samstag, 02.08.2025
2. Tag:  Nach einer entspannten Nacht machen wir uns auf zur Stadtbesichtigung, um die schönsten Seiten von Breslau kennenzulernen. Die meisten der aus Gotik und Barock stammenden Baudenkmäler sind nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg originalgetreu wiederaufgebaut worden. Ein Höhepunkt ist sicher die Jahrhunderthalle (UNESCO-Weltkulturerbe), die 1913 eröffnet und in den Zehnerjahren dieses Jahrhunderts restauriert und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wurde. Höchst beeindruckend sind auch der gotische Dom mit seinen vielen Kapellen und die barocke, wunderbar mit Gemälden, Plastiken und Deckenmalereien ausgestattete Aula Leopoldina der Universität. In der Freizeit nach der Besichtigungstour können Sie Ihre Eindrücke von der Stadt rund um den Marktplatz, ganz in der Nähe unseres Hotels, weiter vertiefen.

Sonntag, 03.08.2025
3. Tag: Heute wechseln wir den Standort. Auf der Fahrt machen wir einen Besichtigungsstopp in Oppeln (Opole). Die Universitätsstadt wurde im 12. Jahrhundert Hauptstadt des Herzogtums Oberschlesien und blieb lange Zeit die bedeutendste Stadt der Region. Von dieser langen Geschichte zeugen Reste der gotischen Stadtmauer genauso wie die barocken und klassizistischen Bürgerhäuser am Marktplatz. Schließlich geht es weiter in den Süden nach Zakopane, der höchstgelegenen Stadt Polens am Fuß des Tatra-Gebirges. Hier wohnen wir im ruhig gelegenen, rustikalen und dennoch elegant eingerichteten Hotel Residenz Nosalowy Dwór am Fuße des Berges Nosal in schönen Superior-Zimmern.

Montag, 04.08.2025
4. Tag: Wir erkunden Zakopane, das besonders im Winter ein sehr beliebter Ferienort ist (hier finden auch internationale Skisprung-Wettbewerbe statt), und die schöne Landschaft drum herum, per Bus und zu Fuß. Dabei darf eine Fahrt mit der Standseilbahn auf den Berg Gubalówka (und wieder hinunter) mit seiner herrlichen Aussicht natürlich nicht fehlen. Aber es geht in diesem Ort nicht nur um Natur und Sport, auch kulturell ist er durchaus bedeutsam. Unter anderem lebten hier zeitweilig diverse Mitglieder der Künstlergruppe Junges Polen (1890-1918), die von der europaweiten melancholischen Stimmung des „Fin-de-siècle“ erfasst waren. In Orten wie Zakopane suchten sie ein Gegenmodell zur vermeintlich dekadenten, städtischen Zivilisation. Auch architektonisch hat der Ort etwas zu bieten: Hier wurde in den 1880er Jahren der sogenannte Zakopane-Stil kreiert.

Dienstag, 05.08.2025
5. Tag: Weiter geht es auf unserer Reise in Richtung Krakau (Kraków), die frühere Hauptstadt des ehemaligen Königreichs Polen. Auch wenn das lange zurückliegt, spürt man sowohl am kulturellen Erbe als auch am Stolz der Einwohner diese geschichtsträchtige und unvergessene Vergangenheit. Die Stadt Krakau ist einfach ein großartiges Erlebnis, unglaublich, welche kulturellen Reichtümer sie zu bieten hat. Zum Beispiel den größten in Europa erhaltenen mittelalterlichen Marktplatz, in dessen Zentrum sich die Markt- bzw. Tuchhallen befinden. Auf einem Kalkfelsen am linken Ufer der Weichsel thronen die ehemalige Residenz der polnischen Könige (Wawel), der Dom und weitere Gebäude. Im Laufe von 1000 Jahren kam hier so einiges zusammen. Ach ja, ein Drache hat hier einst auch gelebt, aber darüber erfahren Sie vor Ort mehr… Wir beginnen unser Besichtigungsprogramm in Krakau heute mit dem Besuch des Burgbergs mit Burg, Kathedrale und den Königlichen Gemächern.  


Mittwoch, 06.08.2025
6. Tag: Nach einer ruhigen Nacht im zentral gelegenen Hotel Novotel Zentrum widmen wir uns am Vormittag im Rahmen eines geführten Stadtspaziergangs unter anderem dem Collegium Maius, dem ältesten Gebäude der traditionsreichen, im Jahre 1364 gegründeten Jagellionischen Universität, und der Marienkirche mit dem großartigen Altar vom spätgotischen Bildhauer und -schnitzer Veit Stoß. Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Vielleicht besuchen Sie ja die schönen kleinen Läden und Cafés in den Tuchhallen?

Donnerstag, 07.08.2025
7. Tag: Es folgt der zweite Teil unseres Programms in Krakau: ganztägige(r) geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang durch das Jüdische Viertel Kazimierz (UNESCO Weltkulturerbe). Wir besuchen die ehemalige Fabrik Oskar Schindlers (der Film „Schindlers Liste“ wurde teilweise hier im Viertel an Originalschauplätzen gedreht), die Synagoge sowie das in der Altstadt gelegene Czartoryski Museum mit Leonardo da Vincis berühmten Gemälde „Dame mit dem Hermelin“.  Zurück in Kazimierz, dem berühmten Viertel, das sowohl an die polnisch-jüdische als auch die deutsche Vergangenheit erinnert, beschließen wir den Tag stilecht mit einem jüdisch-koscheren Abendessen mit Klezmer-Musik.

Freitag, 08.08.2025
8. Tag: Schließlich verlassen wir diese faszinierende Stadt und fahren Richtung Warschau. Auf dem Weg besuchen wir den berühmten Wallfahrtsort Tschenstochau (Częstochowa) –mit der berühmten „Schwarzen Madonna“ im Paulinerkloster auf dem Berg Jasna Góra. Der viele Jahrhunderte alten Ikone werden wundertätige Kräfte nachgesagt und viele, viele Pilger besuchen sie und bitte um Hilfe. Schließlich geht es weiter nach Warschau, der heutigen Hauptstadt des Landes. Um den großen und berühmten Altstadtkern herum hat sich Warschau (Warszawa) in den letzten Jahrzehnten zu einer Metropole mit allen dafür üblichen Attributen entwickelt. Unser Hotel ist das zentral gelegene und luxuriös ausgestattete Sofitel Victoria, ein 5-Sterne-Hotel mit tollen Zimmern, schönem Ausblick und internationaler Küche mit polnischem Einschlag. 

Samstag, 09.08.2025
9. Tag: Wir erkunden die Warschauer Altstadt, die nach den Verheerungen des Zweiten Weltkrieges wieder aufgebaut wurde (ebenfalls UNESCO-Weltkulturerbe), per Bus und zu Fuß. Der riesige, berühmt-berüchtigte Kulturpalast – mit dem die meisten Warschauer allerdings inzwischen ihren Frieden geschlossen haben – und ein Besuch auf seiner Aussichtsplattform mit grandiosem Rundumblick über die Stadt stehen auf dem Programm. Es folgt ein kleines Orgelkonzert im Johannes-Dom. Dieser Mann ist nicht direkt in Warschau geboren, aber ganz in der Nähe, und so gilt er gewissermaßen als einer der berühmtesten drei Söhne der Stadt: der Komponist Frederyk Chopin. Im Rahmen einer Führung besuchen wir das Chopin-Museum und die Heiligkreuzkirche (Ruhestätte seines Herzens) und kommen später in den Genuss eines kleinen Klavierkonzertes. Hier im Chopin Point in der schicken Warschauer Flaniermeile Krakowskie Przedmiescie werden täglich Konzerte mit der Musik Chopins gegeben.

Sonntag, 10.08.2025
10. Tag: Heute treten wir nun langsam die Rückfahrt an, zum Glück liegt zur Zwischenübernachtung eine so interessante Stadt wie Posen (Poznań) auf der Strecke, die wir per Stadtrundfahrt und -rundgang kennenlernen werden. Die fünftgrößte Stadt Polens kann sich wunderbarer, nach dem Krieg wieder aufgebauter Renaissance-Bauten am Alten Markt rühmen. Und, und, und…Wir übernachten im modernen, zentral in Nähe der Altstadt gelegenen Hotel IBB Andersia. 

Montag, 11.08.2025
11. Tag: Nun heißt es Abschied nehmen - von Posen ist es am letzten Tag der Reise zum Glück nicht mehr allzu weit nach Hause. Auf der Rückfahrt mit unserem bequemen Reisebus können wir die vielen Erlebnisse noch einmal Revue passieren lassen.

 

Leistungen: 

Fahrt im 5*-Bus, 1 x Sekt-Frühstück am Bus, 10 x Übernachtung/Frühstück, 9 x Abendessen im Hotel, 1 x jüdisch-koscheres Abendessen mit Klezmer-Musik, ganztägige(r) geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang Breslau mit Jahrhunderthalle, Breslauer Dom und Aula Leopoldina, Abstecher Opole/Oppeln mit geführter/m Stadtrundfahrt/-rundgang, geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang Zakopane und Umland mit Fahrt Standseilbahn Berg Gubalówka, Besichtigung Wawel (Burg zu Krakau) mit Kathedrale und Königlichen Gemächern sowie halbtägiger geführter Stadtrundgang Krakau mit Collegium Maius und  Marienkirche, ganztägige(r) geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang Stadtteil Kazimierz in Krakau mit Jüdischem Viertel, Fabrik Oskar Schindlers, Synagoge und Besuch des Czartoryski Museums, Abstecher Tschenstochau mit geführtem Besuch „Schwarze Madonna“ in Jasna Góra, ganztägige(r) geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang Altstadt Warschau mit Besuch Aussichtsplattform des Kulturpalastes, Orgelkonzert im Johannes-Dom, geführter Besichtigung  Frederyk-Chopin-Museum und Heiligkreuzkirche (Ruhestätte des Herzens von Chopin) sowie Teilnahme an einem Chopin-Klavierkonzert, große geführte(r) Stadtrundfahrt/-rundgang Posen, Eintrittsgelderpaket, Insolvenzversicherung, Begleitung durch inkultur.

Mindestteilnehmerzahl: 25, Anmeldeschluss: letztmalig verlängert bis 20. Juni 2025. 

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten
•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
18. Gerichtsstand
18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.
Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100
Sitz der Gesellschaft: Wasbek
Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331
Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH
Sitz: Wasbek HRB 6824 KI
Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

Niederlassungen:
Haart 36 c
24534 Neumünster
Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611
Adenauerallee 78
20097 Hamburg
Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



- Schliessen
Leipzig-Silvester © Michael Bader

Silvester in Leipzig


In diesem Jahr bleiben wir zum Jahreswechsel in der Heimat: In Leipzig erwartet uns ein tolles Programm, mit dem wir den Jahreswechsel gut gelaunt begehen können. 

29.12.2025 - 02.01.2026
Leipzig-Silvester © Michael Bader
29.12.2025 - 02.01.2026

Silvester in Leipzig


In diesem Jahr bleiben wir zum Jahreswechsel in der Heimat: In Leipzig erwartet uns ein tolles Programm, mit dem wir den Jahreswechsel gut gelaunt begehen können. 

Leipzig-Silvester © Michael Bader
Leipzig-Silvester © Michael Bader

Silvester in Leipzig



Mitglieder: DZ p. P. € 1.599/ EZ p. P. € 1.939

Nichtmitglieder: DZ p. P. € 1.624/ EZ p. P. € 1.964

29.12.2025 - 02.01.2026










Leipzig-Silvester © Michael Bader
Leipzig-Silvester © Michael Bader

Silvester in Leipzig


29.12.2025 - 02.01.2026



Mitglieder: DZ p. P. € 1.599/ EZ p. P. € 1.939

Nichtmitglieder: DZ p. P. € 1.624/ EZ p. P. € 1.964



Als Heimat zahlreicher bedeutender Persönlichkeiten der Musikgeschichte hat die sächsische Metropole weltweit einen hervorragenden Ruf. Richard Wagner, Johann Sebastian Bach, Felix Mendelssohn Bartholdy, Gustav Mahler sowie Clara und Robert Schumann – sie alle prägten das musikalische Leben dieser besonderen Stadt. Dazu weist Leipzig eine vielfältige Kunstlandschaft auf, und auch das Umland hat einiges zu bieten.

 

Montag, 29.12.2025
1. Tag: Nach einer entspannten kurzen Anreise erreichen wir unser Ziel. Unser Standort wird das zentral gelegene Hotel Marriott sein, das mit vielen Annehmlichkeiten aufwartet. Nach unserer Ankunft tauchen wir gleich ein in das Leben der musikalischen Berühmtheiten – willkommen bei den Schumanns zuhause! Während der ersten vier gemeinsamen Jahre ihrer Ehe lebten Clara und Robert Schumann in einem klassizistischen Haus – zu der Zeit also ein Neubau! – in der Inselstraße. Das Haus wurde aber nicht nur ihre Wohnstatt, sondern auch eine Künstlerbegegnungsstätte. Hier erfahren wir mehr über Leben und Wirken der beiden starken Musikerpersönlichkeiten und kommen in den Genuss eines exklusiven Klavierkonzertes. Zu Abend werden wir im berühmten Auerbachs Keller speisen, wie Goethe ja bekanntlich schon vor uns. In diesem Jahr begeht das Restaurant übrigens seinen 500. Geburtstag!

 

Dienstag, 30.12.2025
2. Tag: Nach einem schönen Frühstück begeben wir uns im Rahmen eines Stadtspaziergangs auf die Spuren berühmter Komponisten. Neben den obengenannten war zum Beispiel auch Georg Philipp Telemann hier tätig, und wussten Sie, dass der Komponist Albert Lortzing („Zar und Zimmermann“) hier nicht nur als Kapellmeister, sondern auch als Schauspieler und Sänger am Leipziger Stadttheater wirkte?

Am Nachmittag steht uns etwas Freizeit zur Verfügung, bevor wir gegen 16 Uhr ein frühes Abendessen einnehmen (2 Gänge). Denn anschließend besuchen wir in der Musikalischen Komödie, einer Dependance der Oper Leipzig, eine Aufführung der „Csárdásfürstin“ (ca. 18 bis 20.30 Uhr) von Emmerich Kálmán, einem der Mitbegründer der Silbernen Operettenära. Mit berühmten Arien wie „Ganz ohne Weiber geht die Chose nicht“, „Das ist die Liebe“ oder „Die Mädis, die Mädis“ entführt er uns mit der Geschichte um die schillernde Chansonnière Sylva Varescu in die Glamourwelt des Theaters. Zurück im Hotel wird uns dann zum Abschluss des Abends das Dessert unseres Menüs serviert.

 

Mittwoch, 31.12.2025
3. Tag: Heute machen wir einen Ausflug: Die Stadt Naumburg punktet mit ihrer fast tausendjährigen Geschichte und grandiosen Bauwerken, unter anderem der Dom St. Peter und Paul mit seinen berühmten Stifterfiguren (UNESCO-Weltkulturerbe). Bei einem geführten Rundgang durch die verwinkelte Altstadt erfahren wir mehr über die Geschichte(n) der Stadt und besichtigen natürlich auch den genannten Dom. Dazu erwartet uns eine ganz andere Nostalgie: Wir steigen ein in eine Straßenbahn aus DDR-Zeiten und befahren einen 2,8 Kilometer langen Abschnitt der berühmten, 1892 gegründeten Ringstrecke. Anmerkung: Domführung und Straßenbahnfahrt finden in zwei Gruppen statt (d. h. während eine Gruppe die Domführung hat, fährt die andere Gruppe mit der Straßenbahn und umgekehrt). Zwischen den beiden Durchgängen gemeinsames Mittagessen in einem Gasthaus. Dann geht es zurück nach Leipzig, wo um 19.00 Uhr der Silvesterabend mit einem Prosecco-Empfang beginnt, gefolgt von einem schönen 3-Gang-Dinner mit Getränken und dezenter Hintergrundmusik (bis 22.30 Uhr). Danach besteht die Möglichkeit, noch einen Drink zu nehmen und das Feuerwerk zum Jahreswechsel zu betrachten.

 

Donnerstag, 01.01.2026
4. Tag: Nach einem gemütlichen Frühstück besuchen wir heute das Museum der Bildenden Künste Leipzig mit herausragenden Exponaten von der Renaissance bis zur Moderne, die uns im Rahmen einer Führung nähergebracht werden. Das Haus verfügt über Gemälde, Skulpturen und Grafik vieler namhafter Künstler, z. B. von Lucas Cranach d. Ä. und d. J., über Frans Hals, Caspar David Friedrich zu Neo Rauch.  Der frühe Nachmittag steht zur freien Verfügung, dann brechen wir auf zum Opernhaus, wo uns um 17.00 Uhr eine musikalische Gala mit Kostbarkeiten der Opern- und Operettenliteratur erwartet. Es spielt das berühmte Gewandhausorchester unter der musikalischen Leitung der Ersten Kapellmeisterin Yura Yang, es singt der Chor der Oper Leipzig. Star-Moderator Malte Arkona führt durch das Programm. Wir beschließen den Tag mit einem schönen Abendessen in einem Restaurant.

 

Freitag, 02.01.2026
5. Tag: So langsam geht es nun an die Vorbereitungen zur Heimreise. Aber zum Glück haben wir für den Vormittag noch einen hochinteressanten Programmpunkt eingeplant: ein Besuch im Mendelssohn-Haus. Hierbei handelt es sich tatsächlich um die einzige Wohnung des Komponisten und seiner Familie, die noch erhalten ist. Im Rahmen einer Führung erfahren wir viel Interessantes über Felix Mendelssohn Bartholdy, seine Schwester, die Komponistin Fanny Hensel, beider Musik, sowie über den berühmten Dirigenten Kurt Masur, den Initiator des Mendelssohn-Hauses. 

 

 

Leistungen: 

Fahrt im exklusiven 5*-Bus, Sekt-Schlemmer-Frühstück am Anreisetag am Bus, 4x Übernachtung / reichhaltiges Frühstücksbuffet im stilvoll-eleganten, modernen 4*-Hotel Marriott, 1x Abendessen als 3-Gang-Menue im Restaurant „Auerbachs Keller“, 1x Abendessen als 3-Gang-Menue (früher Beginn um 16.00 Uhr mit Vor- und Hauptgang – Dessert nach der Abendveranstaltung) im Hotel, 1x Abendessen als 3-Gang-Gala-Menue mit Prosecco-Empfang am Silvesterabend  im Hotel, 1x Abendessen als 3-Gang-Menue in einem Traditionslokal in Leipzig, geführte Besichtigung des Schumann-Hauses mit ca. 30-minütigem Klavierkonzert, geführter, ca. zweistündiger „Spaziergang auf der Notenspur“ durch Leipzig, Eintrittskarte Kat. I für „Die Csárdásfürstin“ in der Musikalischen Komödie in Leipzig, dreivierteltägiger Ausflug in die Domstadt Naumburg mit geführtem Stadtrundgang und Besichtigungsrundgang durch den Naumburger Dom St. Peter und St. Paul, 1 x Mittagessen (Tellergericht und ein Glas Wein) in einem typischen Gasthaus in Naumburg, Fahrt mit der nostalgischen Straßenbahn „Wilde Zicke“ über 2,8 km durch Naumburg, geführte Besichtigung unter dem Thema: „Kunst von der Renaissance bis zur beginnenden Moderne“ im Museum der Bildenden Künste Leipzig, Eintrittskarte Kat. 1 zur „Gala zum Jahreswechsel“ in der Leipziger Oper, geführter Besichtigungsrundgang durch das Mendelssohn-Haus, Eintrittsgelder-Paket, Insolvenz-Versicherung (weitere Versicherungen können über Peters Reisen abgeschlossen werden),  Begleitung durch inkultur.

 

Mindestteilnehmerzahl: 25. Anmeldeschluss: 10. September 2025.

 

 

Veranstalter und Buchung: 

Peters Reisen

Frau Teichmann, Tel. 04321 – 966 150, jutta.teichmann@peters-reisen.de

Frau Bracker, Tel. 04321 – 966 260, karen.bracker@peters-reisen.de

 

 

Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EUStaates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
5. Leistungen
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
6. Preisänderungen
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
8. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.
9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis pro Kunde je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 80 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) und Kreuzfahrten
•    bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 %
•    bis vier Wochen vor Reisebeginn 25 %
•    bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 %
•    bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 %
•    bis eine Woche vor Reisebeginn 90 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen
15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringende Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
17. Ausschlussfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
18. Gerichtsstand
18.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
18.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

20. Veranstalter/Sitz/HR-Nr.
Omnibusbetrieb Matthias Peters GmbH & Co KG
Schmalenbrook 13
24647 Wasbek
Tel.: 04321-966-0
FAX: 04321-966-100
Sitz der Gesellschaft: Wasbek
Zugelassen beim Amtsgericht NMS HRA 331
Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH
Sitz: Wasbek HRB 6824 KI
Geschäftsführer: Dirk Peters und Horst Peters

Niederlassungen:
Haart 36 c
24534 Neumünster
Tel.: 04321-44388 + 400222
FAX: 04321-46611
Adenauerallee 78
20097 Hamburg
Tel.: 040-30393038
FAX: 040-28055025

Teilnahmeanfrage

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.



- Schliessen

Verwendung von Cookies

Zur Bereitstellung des Internetangebots verwenden wir Cookies. Bitte legen Sie fest, welche Cookies Sie zulassen möchten.

Diese Cookies sind für das Ausführen der spezifischen Funktionen der Webseite notwendig und können nicht abgewählt werden. Diese Cookies dienen nicht zum Tracking.

Funktionale Cookies dienen dazu, Ihnen externe Inhalte anzuzeigen.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen wie unsere Webseite genutzt wird. Dadurch können wir unsere Leistung für Sie verbessern. Zudem werden externe Anwendungen (z.B. Google Maps) mit Ihrem Standort zur einfachen Navigation beliefert.