Schloss Gottorf und Schleswig Tagesfahrt mit Schlossbesichtigung, Besuch der Sonderausstellungen, der Schleswiger Innenstadt und Altstadt. |
26.05.2024 |
Schloss Gottorf und Schleswig
Tagesfahrt mit Schlossbesichtigung, Besuch der Sonderausstellungen, der Schleswiger Innenstadt und Altstadt.
Schloss Gottorf © Stiftung Schleswig Holsteinische Landesmuseen
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Schloss Gottorf und Schleswig Mitglieder: Nichtmitglieder:
26.05.2024
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Schloss Gottorf und Schleswig
26.05.2024
Mitglieder: Nichtmitglieder:
€ 72
€ 75
Nach unserer Ankunft in Schleswig beginnen wir unsere Tour mit einer Führung durch Schloss Gottorf, das sich in seiner 800-jährigen Geschichte von einer mittelalterlichen Burg zum Barockschloss wandelte. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Sonderausstellungen eigenständig zu erkunden. Danach geht es für uns weiter in die Schleswiger Innenstadt. Nach einem gemeinsamen Mittagessen begeben wir uns hier auf einen geführten Spaziergang durch die Altstadt. Wir entdecken unter anderem die historische Fischersiedlung Holm und machen Halt an dem in klassizistischer Bauweise errichteten Rathaus sowie dem Dom, dessen Turm die Stadt schützend überragt. Am frühen Abend geht es dann zurück nach Hamburg.
Leistungen:
Hin- u. Rückfahrt im modernen Reisebus (8.15 Uhr ab HH-ZOB, Rückkehr ca. 18.30 Uhr), alle Eintritte (exkl. Gottorfer Globus), Schlossführung, Mittagessen, Stadtführung Schleswig.
Anmeldeschluss: 30. April 2024
Veranstalter und Buchung:
inkultur
Telefon: 040 - 22 700 666
service@inkultur.de
inkultur - Hamburger Volksbühne
Graumannsweg 31
22087 Hamburg
Tel. 040-227 006 66 oder service@inkultur.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEN UND TAGESFAHRTEN
von „inkultur-Hamburger Volksbühne e.V.“
ANMELDUNG
Die verbindliche Anmeldung zur Reise/Tagesfahrt kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen und Tagesfahrten von „inkultur-Hamburger Volksbühne e.V.“ an und der Reisevertrag kommt zwischen Ihnen und „inkultur“ zustande. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von „inkultur“ innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Bestätigung. Die Anmeldung ist nach Eingang dieser Bestätigung bei Ihnen rechtskräftig. Melden Sie außer sich selbst weitere Personen für die Reise an, verpflichten Sie sich, auch für die vertragliche Verpflichtung aller von Ihnen angemeldeten Personen einzustehen.
BEZAHLUNG
Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, werden Sie mit der Bestätigung aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bestätigung den fälligen Betrag für die Reise/Tagesfahrt zu überweisen. „inkultur“ ist von der Verpflichtung der Mitnahme befreit, falls der vollständige Betrag nicht bis spätestens 7 Tage vor der Abfahrt bezahlt wurde.
LEISTUNGEN & NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Opern-, Theater- und Konzertveranstaltungen unterliegen immer dem Vorbehalt der möglichen Vorstellungsänderungen durch den Veranstalter (Spielplanänderungen). Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Reisebeschreibung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, für von Ihnen nicht in Anspruch genommene Leistungen. Änderungen im Programmablauf sind vorbehalten.
RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN - STORNOKOSTEN
Sie können jederzeit von der Reise/Tagesfahrt zurücktreten. Dieser Rücktritt muss in jedem Fall durch eine schriftliche Erklärung gegenüber „inkultur“ erfolgen. „inkultur“ sendet Ihnen dann eine Stornobestätigung und Stornorechnung. Oper-, Theater- und Konzertkarten können generell nicht storniert werden und müssen voll bezahlt werden.
Im Falle Ihres Rücktritts berechnet „inkultur“ für getroffene Reisevorkehrungen und bereits gebuchte Leistungen folgende Stornokosten (in % des Reisepreises):
Ab Anmeldung bis 60. Tag vor Abreise 15 %
59. Tag bis 30. Tag vor Abreise 40 %
29. Tag bis 15. Tag vor Abreise 60 %
15. Tag bis Abreise 85 %
Bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 %
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei „inkultur“.
RÜCKTRITT DURCH „inkultur“
In bestimmten Fällen kann „inkultur-Hamburger Volksbühne e.V.“ vor Antritt der Reise/Tagesfahrt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten und diesen auch nach Antritt der Reise/Tagesfahrt kündigen: ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Reise/Tagesfahrt infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Streik u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wenn Sie die Durchführung der Reise/Tagesfahrt ungeachtet einer Abmahnung durch die Reiseleitung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen vorher), kann „inkultur“ bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer die Reise/Tagesfahrt absagen und erstattet den bereits gezahlten Betrag vollständig.
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom Vertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat „inkultur“ dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsstand mitzuteilen. Änderungen der Fahrtrouten gelten nicht als Änderung der Leistung. Evtl. nicht vorhersehbare kurzfristige Änderungen im Programmablauf stellen keine Minderung dar. „inkultur“ behält sich eine Preisanpassung – z.B. durch kurzfristige Benzinpreiserhöhungen- vor, ebenso wie eine Änderung der Sitzplatzverteilung im Bus.
HAFTUNG
Als Reiseveranstalter haftet „inkultur“ für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungspartner, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. „inkultur“ haftet generell nicht für Fremdleistungen wie z. B. Oper-, Theater- und Konzertbesuche, für Ausstellungen und Museumsbesuche, für Beförderungen im Linienverkehr und fakultative Ausflüge.
MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISENDEN
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Es besteht keinerlei Anspruch auf Minderung des Reisepreises für vor Ort von Ihnen nicht angezeigte Mängel. Ein Reiseteilnehmer, der bei Grenzübertritt wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen wird, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
SONSTIGES
„inkultur“ gibt alle Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Rechen- und Druckfehler muss sich „inkultur“ vorbehalten. Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg.
Hamburg, im Februar 2013
Teilnahmeanfrage
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an reisen@inkultur.de. Nennen Sie uns die Anzahl der Personen und die gewünschte Reise, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und falls vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse, die wir an den Veranstalter weiterleiten.
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